Gefährliche Werbung: Schönheits-OP für das perfekte Selfie?
Die Zahl der Schönheitsoperationen in Deutschland steigt, auch die der sogenannten minimal-invasiven Eingriffe, wie Botox- und Hyaluronunterspritzungen. Untersuchungen zeigen, dass es zwischen der Motivation, das eigene Aussehen zu „optimieren“, Selfies und sozialen Netzwerken wie Instagram, einen Zusammenhang gibt.
Wir fragen, ob Instagram zu Schönheitsoperationen verleitet und wie das Netzwerk diesen Trend erkennt und bewertet.
Musik:
Maya Janes Coles – Passing My By
Nocturnal Sunshine, Maya Jane Coles – To The Ground
Virginia – Believe In Time
Philip trifft dazu Dr. Alexander Hilpert, der als Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) Experte in dieser Frage ist. In seiner Duisburger Schönheitsklinik ist Philip bei einer Unterspritzung der Augenringe dabei. Solche Unterspritzungen, vor allem mit Botox und Hyaluronsäure, machen den größten Teil der Schönheitseingriffe in Deutschland aus. Bei Instagram gibt es zahlreiche Accounts von Ärzt*innen, die solche Behandlungen durchführen und davon Vorher-Nachher-Bildern posten. Damit bewegen sie sich rechtlich auf sehr dünnem Eis, sagt der Fachanwalt für Medizinrecht Frank Sarangi. Solche Darstellungen seien durch das Heilmittelwerbegesetz untersagt. Mit dieser Einschätzung konfrontiert Philip den Düsseldorfer Facharzt für Chirurgie Dr. Sina Djalaei, der auf seinem Instagram-Account solche Darstellungen postet. Dieser sieht sich aber im Recht, denn Vorher-Nachher-Bilder von Unterspritzungen mit Hyaluronsäure seien nicht durch das HWG verboten, das habe ihm die Ärztekammer mitgeteilt. Die zuständige Ärztekammer Nordrhein bestätigt Philip das. Für solche Behandlungen gebe es bisher keine klaren rechtlichen Regelungen. Natürlich hätte Philip zu diesem Thema auch gerne mit dem zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesprochen. Statt eines Interview gab es eine schriftliche Stellungnahme, in der es unter anderem heißt:
„Dem Bundesgesundheitsministerium liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Maße das Verbot von Werbung für Schönheitsoperationen befolgt wird.“
Auch hat Philip Instagram um eine Stellungnahme gebeten. Zwei Accounts von Ärzten, auf die sich Philip in seiner Anfrage bezogen hatte und die die Ergebnisse von Unterspritzungen zeigten, wurden nach der Anfrage entfernt. „Unsere Werberichtlinien haben diese Inhalte nie erlaubt“, so Instagram.
Infos zum Heilmittelwerbegesetz (HWG):
Das Heilmittelwerbegesetz definiert den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Darin enthalten ist auch ein Verbot der Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe mit Vorher-Nachher-Darstellungen. In §11 des HWG heißt es:
„(...) Ferner darf für die in § 1 Nummer 2 genannten operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.“
Wichtig...